Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Fir­ma: VONODATA GmbH
Geschäfts­füh­rer: Vol­ker Nobis

 

  1. Allgemeines

Die­se Bedin­gun­gen gel­ten für alle Ver­trä­ge, Lie­fe­run­gen und sons­ti­gen Leis­tun­gen ein­schließ­lich Bera­tungs­leis­tun­gen, die im Namen unse­rer Fir­ma erfol­gen. Abwei­chun­gen davon bedür­fen unse­rer schrift­li­chen Bestätigung.

Den Ein­kaufs­be­din­gun­gen des Bestel­lers wird hier­mit wider­spro­chen, sie wer­den auch nicht aner­kannt, wenn wir Ihnen nicht noch­mals nach Ein­gang bei uns aus­drück­lich widersprechen.

Unse­re Ange­bo­te sind frei­blei­bend. Kauf­ver­trä­ge kom­men erst durch eine Auf­trags­be­stä­ti­gung oder die Annah­me der Ware durch den Kun­den zustan­de. Neben­ab­re­den und Ände­run­gen sowie die Zusi­che­rung von Eigen­schaf­ten bedür­fen unse­rer aus­drück­li­chen schrift­li­chen Zustim­mung. Die zu unse­rem Ange­bot gehö­ren­den Unter­la­gen wie Abbil­dun­gen oder Mus­ter sind nur annä­hernd maß­ge­bend, soweit sie nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich bezeich­net wer­den. An Ange­bo­ten und ande­ren Unter­la­gen behal­ten wir uns Eigen­tum und Urhe­ber­recht vor, sie dür­fen Drit­ten nicht zugäng­lich gemacht werden.

Erfül­lungs­ort ist Rhe­da-Wie­den­brück. Gerichts­stand ist, ohne Rück­sicht auf die Höhe des Streit­wer­tes, das Amts­ge­richt Rheda-Wiedenbrück.

  1. Preise

Die Fir­ma VONODATA GmbH berech­net die am Tage des Ver­san­des oder sons­ti­ger Leis­tungs­er­brin­gung gel­ten­den Prei­se. Die Prei­se ver­ste­hen sich grund­sätz­lich ab Werk, sie schlie­ßen Ver­pa­ckung, Fracht, Mon­ta­ge und sons­ti­ge Neben­kos­ten nicht ein. Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to zuzüg­lich der am Tage der Rech­nungs­stel­lung gel­ten­den Umsatzsteuer.

Fest­prei­se müs­sen schrift­lich von uns als sol­che bezeich­net wer­den. Wir sind berech­tigt eine Preis­be­rich­ti­gung vor­zu­neh­men, wenn die Lie­fe­rung / Leis­tung erst vier Mona­te nach Bestel­lung fäl­lig und zu erbrin­gen ist oder die Lie­fe­rung / Leis­tung auf­grund eines Umstan­des, den der Bestel­ler zu ver­tre­ten hat, erst vier Mona­te nach Ver­trags­ab­schluß erfol­gen kann.

Unbe­scha­det des vor­ste­hen­den Absat­zes sind wir berech­tigt, bei Import­pro­duk­ten die bestä­tig­ten Prei­se um die­je­ni­gen Kos­ten zu erhö­hen, die sich aus etwa­igen, in der Zeit zwi­schen Auf­trags­be­stä­ti­gung und Tag der Lie­fe­rung ein­tre­ten­den Ände­run­gen der Wech­sel­kur­se, der Mate­ri­al – Zuschlä­ge, der Zöl­le, der Aus­gleichs­ab­ga­ben oder sons­ti­ger Fis­kal­be­las­tun­gen ergeben.

  1. Lieferung

Die Lie­fe­rung erfolgt grund­sätz­lich auf Rech­nung und Gefahr des Bestel­lers. Die Lie­fer­fris­ten und ‑ter­mi­ne gel­ten stets nur annä­hernd, es sei denn, dass schrift­lich „fest“ ver­ein­bart ist. Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen erfol­gen im Rah­men der Lie­fer­mög­lich­kei­ten, wobei Teil­lie­fe­run­gen zuläs­sig sind. Der Bestel­ler kann Teil­lie­fe­run­gen nicht zurückweisen.

Wird eine unver­bind­li­che Lie­fer­zeit um vier Wochen über­schrit­ten, so kann der Bestel­ler eine ange­mes­se­ne Nach­frist set­zen und dann vom Ver­trag zurück­tre­ten. Der Rück­tritt ist schrift­lich zu erklä­ren. Für bereits erbrach­te Teil­leis­tun­gen gilt das Rück­tritts­recht nur, wenn der Bestel­ler den Weg­fall des Inter­es­ses dar­an nach­weist. Ange­mes­sen ist eine Frist von sechs Wochen bei inlän­di­schen und zehn Wochen bei aus­län­di­schen Produkten.

Scha­dens­er­satz­an­sprü­che wegen Ver­zug oder Nicht­er­fül­lung unse­rer­seits sind aus­ge­schlos­sen, außer bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Es wird nur der vor­her­seh­ba­re / unmit­tel­ba­re Scha­den ersetzt.

Die Fir­ma VONODATA GmbH, Geschäfts­füh­rer Vol­ker Nobis, ist berech­tigt, ande­re als die bestell­ten Fabri­ka­te dann zu lie­fern, wenn die tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen gleich sind, oder nur gering­fü­gig vom Bestell­ten abwei­chen, sofern der Preis gleich bleibt; dies ins­be­son­de­re dann, wenn andern­falls Rech­te gegen die Fir­ma VONODATA GmbH wegen Schlecht- oder Nicht­er­fül­lung her­ge­lei­tet wer­den können.

Die Fir­ma VONODATA GmbH wird im Fal­le eines unver­schul­de­ten Unver­mö­gens von einer Leis­tungs­pflicht frei, wenn es ihr dadurch unmög­lich wird, die ver­ein­bar­te Lie­fe­rung oder Leis­tung aus­zu­füh­ren. Die Fir­ma VONODATA GmbH ist dann zum Rück­tritt vom Ver­trag berechtigt.

Abruf­auf­trä­ge müs­sen vom Bestel­ler spä­tes­tens zwölf Mona­te nach Auf­trags­ein­gang voll abge­ru­fen werden.

  1. Lieferfristen

Die Lie­fer­frist beginnt mit dem Datum der Auf­trags­be­stä­ti­gung, jedoch nicht vor Erhalt aller für die Pro­duk­ti­on not­wen­di­gen Unter­la­gen durch den Bestel­ler. Bei Ände­rungs­wün­schen wird die Lie­fer­frist ange­mes­sen verlängert.

Wird durch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se, wie höhe­re Gewalt, Streik oder Aus­sper­rung, die trotz der nor­ma­ler­wei­se zu erwar­ten­den Vor­sichts­maß­nah­men nicht ver­mie­den wer­den konn­ten, – gleich ob bei unse­rem Lie­fe­ran­ten oder unse­rem Betrieb – sowie bei Betriebs­stö­run­gen oder behörd­li­chen Ein­grif­fen uns die Erfül­lung unse­rer Lie­fer­pflicht nicht mög­lich, so ver­län­gert sich die Lie­fe­rung um eine ange­mes­se­ne Zeit. Soll­te die Lie­fe­rung durch sol­che Ereig­nis­se unmög­lich oder für uns unzu­mut­bar wer­den, behal­ten wir uns vor, ganz oder teil­wei­se vom Ver­trag zurückzutreten.

  1. Widerrufsrecht

Dem Kun­den steht nach § 355 BGB ein Wider­rufs­recht zu. Nach Maß­ga­be des Fern­ab­satz­ge­set­zes hat er inner­halb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Mög­lich­keit, den Ver­trag ohne Begrün­dung zu wider­ru­fen. Zur Frist­wah­rung genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung des Wider­rufs in Schrift­form oder Rück­sen­dung der Ware an die unten ange­ge­be­ne Adres­se von VONODATA GmbH. Ein Wider­rufs­recht besteht grund­sätz­lich nicht bei:

- Audio- und Video­auf­zeich­nun­gen oder von Soft­ware bzw. Soft­ware­li­zen­zen, sofern die gelie­fer­ten Daten­trä­ger vom Kun­den ent­sie­gelt wur­den                                    
- Ver­brauchs­ma­te­ria­li­en wie z.B. Tin­te, Toner, Papier, Bat­te­rien, Daten­trä­gern aller Art
- Waren die nach Kun­den­spe­zi­fi­ka­tio­nen ange­fer­tigt wur­den (z.B. PC-Sys­te­me)
- Waren die über Inter­net-Auk­tio­nen erstei­gert wurden

Waren­rück­sen­dun­gen müs­sen immer im Ori­gi­nal­zu­stand mit unbe­schä­dig­ter Ori­gi­nal-/Ver­kaufs­pa­ckung erfol­gen. Bei Bestel­lun­gen bis zu einem Bestell­wert von 40,00 € trägt der Kun­de die Rück­sen­de­kos­ten. Für Waren­rück­sen­dun­gen die einen Bestell­wert von 40,00 € über­stei­gen, über­nimmt VONODATA GmbH die Ver­sand­kos­ten. Die Ver­sand­kos­ten erhält der Kun­de umge­hend mit dem Kauf­preis unter Berück­sich­ti­gung der vor­ge­nann­ten Punk­te erstat­tet. Die Ware ist hier­zu ord­nungs­ge­mäß zu ver­pa­cken und zu fran­kie­ren. UNFREI ein­ge­sand­te Rück­sen­dun­gen wer­den nicht ange­nom­men. Rück­sen­de­kos­ten wer­den nur beim Ein­satz der Deut­schen Post über­nom­men. Die Kos­ten sind hier­bei auf­zu­zei­gen. Ande­re Ver­kehrs­trä­ger bedür­fen der schrift­li­chen Geneh­mi­gung sei­tens VONODATA GmbH.

Im Fal­le einer Rück­erstat­tung wer­den Vor­raus­kas­sen, aus abrech­nungs­tech­ni­schen Grün­den, nur auf das Kon­to des Kun­den über­wie­sen. Bei allen ande­ren Zah­lungs­ar­ten wer­den Rück­erstat­tun­gen per Ver­rech­nungs­scheck ausgezahlt.

Wert­min­de­run­gen aus bestim­mungs­ge­mäs­sem Gebrauch sind vom Kun­den zu erstat­ten, es sei denn, die Min­de­rung ist ledig­lich aus der Prü­fung der Ware zurück­zu­füh­ren. Im Rah­men der Ver­mei­dung einer Wert­min­de­rung der Ware bei bestim­mungs­ge­mäs­ser Inge­brauch­nah­me emp­fiehlt VONODATA GmbH, den Ein­bau ein­zel­ner Kom­po­nen­ten aus­schließ­lich durch qua­li­fi­zier­tes und auto­ri­sier­tes tech­ni­sches Per­so­nal durch­füh­ren zu lassen.

Ersatz­an­sprü­che unse­rer­seits bei Waren, die einem stän­di­gen Preis­ver­fall unter­lie­gen (ins­be­son­de­re bei: Spei­cher­bau­stei­nen, Pro­zes­so­ren, Fest­plat­ten), behal­ten wir uns vor.

  1. Rücktrittsrecht

Der Kun­de hat das Recht, jeder­zeit bis zur Aus­lie­fe­rung der Bestel­lung, unbe­grün­det vom Kauf zurück­zu­tre­ten, sofern schrift­lich nichts ande­res ver­ein­bart wur­de. Der Rück­tritt kann tele­fo­nisch unter +49 05242−968890−0 oder per Email an info@vonodata.de mit Anga­be der Kun­den­num­mer bzw. des Namens und des Pro­duk­tes erfol­gen. Ist der Aus­gleich der Rech­nung bereits vor­ab erfolgt, erhält der Kun­de den gezahl­ten Betrag zurückerstattet.

  1. Zahlungsweise

Rech­nun­gen der Fir­ma VONODATA GmbH, Geschäfts­füh­rer Vol­ker Nobis sind spä­tes­tens inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­da­tum net­to zu zah­len. Bei Über­wei­sun­gen gilt als Zah­lung erst die vor­be­halt­lo­se Gut­schrift auf dem Kon­to der Fir­ma VONODATA GmbH. Die Fir­ma VONODATA GmbH behält sich das Recht vor, Waren­lie­fe­run­gen nur gegen Nach­nah­me oder Vor­aus­kas­se zu tätigen.

Über­schrei­tet der Bestel­ler, auch bei ver­ein­bar­ter Abzah­lung oder Raten­zah­lung die ver­ein­bar­te Frist, so kommt er ohne Mah­nung gemäß § 284 Abs. BGB in Ver­zug. Die Fir­ma VONODATA GmbH ist berech­tigt Zin­sen in Höhe von 2% über dem jewei­li­gen Spit­zen-Refi­nan­zie­rungs-Fazi­li­täts­satz der Euro­päi­schen Wäh­rungs-Bank zu berechnen.

Alle For­de­run­gen der Fir­ma VONODATA GmbH sind sofort fäl­lig, wenn Umstän­de bekannt wer­den, die nach Ansicht der Fir­ma VONODATA GmbH geeig­net sind, die Kre­dit­wür­dig­keit des Bestel­lers zu mindern.

Die Fir­ma VONODATA GmbH ist dann berech­tigt, aus­ste­hen­de Lie­fe­run­gen nur gegen Vor­aus­kas­se oder Nach­nah­me zu täti­gen, auch wenn ver­trag­lich etwas ande­res ver­ein­bart wur­de. Die Fir­ma VONODATA GmbH behält sich fer­ner das Recht vor, nach Set­zung einer ange­mes­se­nen Nach­frist vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten oder wegen Nicht­er­fül­lung Scha­dens­er­satz zu verlangen.

Die Fir­ma VONODATA GmbH ist berech­tigt, die Wei­ter­ver­äu­ße­rung und die Ver­ar­bei­tung der gelie­fer­ten Waren zu unter­sa­gen. Die Fir­ma VONODATA GmbH ist berech­tigt, sämt­li­che eige­nen For­de­run­gen gegen For­de­run­gen des Bestel­lers auf­zu­rech­nen, die ihm gleich aus wel­chen Grün­den, zustehen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Alle gelie­fer­ten Waren blei­ben Eigen­tum der Fir­ma VONODATA GmbH (Vor­be­halts­wa­re) bis zur Erfül­lung sämt­li­cher For­de­run­gen. Dies gilt auch für Sal­do­for­de­run­gen, die der Fir­ma VONODATA GmbH, gleich aus wel­chem Rechts­grund, zustehen.

Der Eigen­tums­vor­be­halt der Fir­ma VONODATA GmbH erstreckt sich auch auf eine durch Ver­mi­schung, Ver­ar­bei­tung, Ver­men­gung oder Befül­lung ent­ste­hen­de neue Ware. Bleibt bei einer Ver­bin­dung mit Waren Drit­ter deren Eigen­tums­recht bestehen, so erwirbt die Fir­ma VONODATA GmbH im wert­an­tei­li­gen Ver­hält­nis Miteigentum.

Ver­kauft der Bestel­ler die unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­te Ware an Drit­te, so gilt die For­de­rung gegen den Drit­ten als an

die Fir­ma VONODATA GmbH abge­tre­ten. Der Bestel­ler ver­pflich­tet sich, auf Ver­lan­gen der Fir­ma VONODATA GmbH die­se Abtre­tung sei­nem Abneh­mer mit­zu­tei­len und der Fir­ma VONODATA GmbH alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen zu über­ge­ben und alle zum Ein­zug erfor­der­li­chen Anga­ben zu machen, wel­che die Fir­ma VONODATA GmbH zur Gel­tend­ma­chung ihrer Rech­te benötigt.

Bei Zugriff eines Drit­ten in irgend­ei­ner Form in den Eigen­tums­vor­be­halt der Fir­ma VONODATA GmbH hat der Bestel­ler dem Drit­ten das Recht der Fir­ma VONODATA GmbH anzu­zei­gen und der Fir­ma VONODATA GmbH die­ses per Ein­schrei­ben mit­zu­tei­len. Die damit ver­bun­de­nen Kos­ten gehen zu Las­ten des Bestellers.

Der Bestel­ler darf nur zum Wei­ter­ver­kauf bestimm­te Gegen­stän­de ver­kau­fen. Bei unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­ten Waren sind Ver­pfän­dun­gen, Siche­rungs­über­eig­nun­gen, Ver­mie­tun­gen und Gebrauchs­über­las­sun­gen unzulässig.

  1. Gewähr­leis­tung und Mängelrüge

Wir gewähr­leis­ten für eine Dau­er von 24 Mona­ten ab Lie­fer­da­tum, dass die Lie­fer­ge­gen­stän­de nach dem jewei­li­gen Stand der Tech­nik frei von Feh­lern sind. Gebrauch­te Ware wird als sol­che auf der Rech­nung gekenn­zeich­net und mit einer Gewähr­leis­tung von 12 Mona­ten verkauft.

Der Käu­fer hat die Ware unver­züg­lich nach Ein­tref­fen auf Män­gel zu unter­su­chen und die­se bin­nen 14 Tagen per Ein­schrei­ben an die Fir­ma VONODATA GmbH zu rügen.

Jede Ver­än­de­rung an der Ware durch den Bestel­ler vor Aner­ken­nung der Män­gel­rü­ge schließt die Män­gel­rü­ge aus. Bei berech­tig­ten Bean­stan­dun­gen erfolgt nach Wahl der Fir­ma VONODATA GmbH Nach­bes­se­rung feh­ler­haf­ter Ware, Ersatz­lie­fe­rung oder Ertei­lung einer Gut­schrift. Erfolgt Ersatz­lie­fe­rung so ist die­ses als neu­er Ver­trag auf der Grund­la­ge der Geschäfts­be­din­gun­gen der Fir­ma VONODATA GmbH anzusehen.

Der Bestel­ler ist ver­pflich­tet, die man­gel­haft gelie­fer­te Ware ord­nungs­ge­mäß und sorg­fäl­tig ver­packt ent­spre­chend den Anwei­sun­gen der Fir­ma VONODATA GmbH auf deren Kos­ten an die­se zurück­zu­sen­den. Ergibt die Prü­fung durch die Fir­ma VONODATA GmbH, dass bean­stan­de­te Män­gel durch Unfall, fal­sche Anwen­dung, unvor­schrifts­mä­ßi­ge Tests oder sons­ti­ge Fahr­läs­sig­keit des Käu­fers ver­ur­sacht wur­de, ist die Fir­ma VONODATA GmbH berech­tigt, dem Bestel­ler eine Kos­ten­pau­scha­le in Höhe der durch die Prü­fung ent­stan­de­nen Kos­ten zu berechnen.

Wand­lung und Min­de­rung durch den Bestel­ler sind aus­ge­schlos­sen, es sei denn, dass die Fir­ma VONODATA GmbH nicht in der Lage ist, den Man­gel zu beheben.

Um Daten­ver­lus­ten in Fol­ge von Repa­ra­tur oder Man­gel der Ware vor­zu­beu­gen, emp­feh­len wir die Durch­füh­rung regel­mä­ßi­ger Daten­si­che­run­gen, weil wir kei­ner­lei Haf­tung für der­ar­ti­ge Män­gel­fol­ge­schä­den über­neh­men. Scha­dens­er­satz aus Ver­trag, wegen man­gel­haf­ter Lie­fe­rung oder uner­laub­ter Hand­lung sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen, es sei denn, der Fir­ma VONODATA GmbH wird Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit nachgewiesen.

Die Gewähr­leis­tung ent­fällt bei pas­si­ven elek­tro­me­cha­ni­schen Bau­ele­men­ten mit dem Ein­bau sowie bei Ver­wen­dung der Ware ent­ge­gen der tech­ni­schen Kennzeichnung.

Mit Öff­nen der Ver­pa­ckung von Soft­ware erkennt der Käu­fer den Urhe­ber­rechts­schutz an. Der Umtausch von Soft­ware bei geöff­ne­ter oder beschä­dig­ter Ori­gi­nal­ver­pa­ckung ist aus­ge­schlos­sen, es sei denn, die Daten­trä­ger sind defekt.

  1. Haftung

Die Haf­tung der Fir­ma VONODATA GmbH rich­tet sich aus­schließ­lich nach den in Punkt 9 getrof­fe­nen Vereinbarungen.

In allen Fäl­len, in denen die Haf­tung nicht aus­ge­schlos­sen ist, aber der Höhe nach beschränkt wer­den kann, ist die Haf­tung auf den bei Ver­trags­ab­schluß vor­aus­seh­ba­ren nach gewie­se­nen Scha­den beschränkt, höchs­tens jedoch auf den Ver­kaufs­preis auf den sich die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che beziehen.

Die­se Ansprü­che ver­jäh­ren sechs Mona­te nach Gefahren­über­gang der Ware auf den Käufer.

  1. Sons­ti­ge Bestimmungen

Bei recht­li­cher Unwirk­sam­keit einer ver­ein­bar­ten Bestim­mung blei­ben die übri­gen Bestim­mun­gen wirk­sam; Sie sind in die­sem Fal­le sinn­ge­mäß zu ergänzen.

Bei Lie­fe­rung von Soft­ware bzw. Lite­ra­tur gel­ten die beson­de­ren lizenz­recht­li­chen und sons­ti­gen Bedin­gun­gen des Her­stel­lers. Mit Ente­ge­gen­nah­me der Ware wird deren Gel­tung aus­drück­lich anerkannt.

Die Fir­ma VONODATA GmbH macht dar­auf auf­merk­sam, dass der Export von Pro­duk­ten, wel­che dem Außen­wirt­schafts­ge­setz bzw. ame­ri­ka­ni­schen und bri­ti­schen Ausfuhr‑, Kon­troll- und Embarg­obe­stim­mun­gen unter­lie­gen, der Geneh­mi­gung der jewei­li­gen Behör­de bedarf. Der Bestel­ler ist für die Ein­hal­tung der ein­schlä­gi­gen Bestim­mun­gen bis zum End­ver­brau­cher verantwortlich.

Even­tu­ell für die Aus­fuhr der gelie­fer­ten Ware not­wen­di­ge Zustim­mun­gen des Bun­des­am­tes für gewerb­li­che Wirt­schaft in Esch­born / Tau­nus sind vom Kun­den in eige­nem Namen und auf eige­ne Kos­ten ein­zu­ho­len. Die Ver­sa­gung einer sol­chen Aus­fuhr­ge­neh­mi­gung berech­tigt den Kun­den nicht, vom Ver­trag zurückzutreten.

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Geschäfts­füh­rer: Vol­ker Nobis
Am Dom­hof 30
33378 Rhe­da-Wie­den­brück

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